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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026 · RM Hospitality · Maurice Räder · Bamberg

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen RM Hospitality, Inhaber Maurice Räder, Heiliggrabstraße 55a, 96052 Bamberg (nachfolgend „RM Hospitality") und ihren Auftraggebern über Co-Hosting-Leistungen (RM Hosting), Revenue Management (RM Revenue), Beratungs- und Setup-Leistungen (RM Advisory) sowie die Nutzung der Software CENTCOM. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, RM Hospitality stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung konkret bezeichneten Leistungen. RM Hospitality erbringt Dienstleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. eine konkrete Auslastung oder Umsatzhöhe) wird – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – nicht geschuldet.

§ 3 Vergütung (Co-Hosting)

Die Vergütung für Co-Hosting-Leistungen erfolgt als prozentualer Anteil am Nettoumsatz gemäß gewähltem Paket:

  • Starter: 15 % des Nettoumsatzes
  • Growth: 18 % des Nettoumsatzes
  • Full Service: 20–25 % des Nettoumsatzes, abhängig von Standort und Objektstruktur

Maßgeblich ist die im individuellen Vertrag vereinbarte Provision. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; alle Preise sind Endpreise.

§ 4 Vergütung (CENTCOM Software)

Die Nutzung von CENTCOM erfolgt im Rahmen eines monatlichen Abonnements (Starter 59 €, Professional 169 €, Growth 349 €, Enterprise nach Vereinbarung). Hinzu kommt eine einmalige Setup-Gebühr von 499–1.499 € je nach Integrationsaufwand. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; alle Preise sind Endpreise.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Vertrag. Software-Abonnements verlängern sich, sofern nicht anders vereinbart, automatisch um den jeweils gebuchten Zeitraum, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereit und sichert zu, Eigentümer bzw. verfügungsberechtigt über die betreffenden Objekte zu sein.

§ 7 Haftung

RM Hospitality haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RM Hospitality nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 8 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von RM Hospitality. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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